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Arbeitsrecht WiSo: Aufgaben und Übungen mit Lösungen

Stand: 22. Oktober 2026

Unabhängiges Angebot, nicht von der IHK.

Nach der Ausbildung bekommst du einen Arbeitsvertrag, und dann gelten BGB, Kündigungsschutzgesetz und viele weitere Gesetze. In der Abschlussprüfung musst du Fristen berechnen, Kündigungen prüfen und Fälle mit dem richtigen Paragrafen lösen. Hier übst du das mit Fällen aus Musterfirmen.

Erklärung

Arbeitsvertrag und Nachweis

Ein Arbeitsvertrag ist formfrei, er gilt also auch mündlich. Der Arbeitgeber muss die wesentlichen Bedingungen aber nach dem Nachweisgesetz festhalten: Name der Parteien, Entgelt und Arbeitszeit spätestens am ersten Arbeitstag, weitere Punkte bis zum siebten Kalendertag oder bis zu einem Monat. Seit 2025 reicht dafür die Textform, wenn der Arbeitgeber um eine Empfangsbestätigung bittet. Anders bei der Befristung: Sie braucht die Schriftform, sonst gilt der Vertrag unbefristet (§ 14 Abs. 4 und § 16 TzBfG).

Die Hauptpflichten stehen in § 611a BGB: Du leistest die vereinbarte Arbeit nach Weisung, der Arbeitgeber zahlt die Vergütung. Dazu kommen Nebenpflichten wie Verschwiegenheit auf deiner Seite und Schutzpflichten auf der Seite des Arbeitgebers.

Kündigungsfristen nach § 622 BGB

  • Probezeit (höchstens sechs Monate): zwei Wochen, zu jedem Tag
  • Grundfrist: vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats
  • Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit: ab 2 Jahren 1 Monat, ab 5 Jahren 2 Monate, ab 8 Jahren 3 Monate, bis zu 7 Monaten ab 20 Jahren, jeweils zum Monatsende

Beispiel: Sofia ist seit einem Jahr im Betrieb, die Kündigung geht ihr am 10. März zu. Vier Wochen sind 28 Tage, sie enden am 7. April. Das Arbeitsverhältnis endet am nächsten zulässigen Termin, dem 15. April.

Jede Kündigung muss schriftlich sein, mit eigenhändiger Unterschrift (§ 623 BGB). E-Mail, Fax oder Messenger reichen nicht. Gibt es einen Betriebsrat, muss er vorher angehört werden, sonst ist die Kündigung unwirksam (§ 102 BetrVG).

Ordentlich oder außerordentlich

Die ordentliche Kündigung hält die Frist ein. Die außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis meist fristlos, braucht aber einen wichtigen Grund und muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis zugehen (§ 626 BGB). Ein Aufhebungsvertrag ist keine Kündigung, sondern eine Einigung beider Seiten. Er kann beim Arbeitslosengeld zu einer Sperrzeit führen.

Kündigungsschutzgesetz

Das KSchG gilt, wenn du länger als sechs Monate im Betrieb bist und dort in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer arbeiten. Azubis zählen nicht mit, Teilzeitkräfte bis 20 Stunden mit 0,5 und bis 30 Stunden mit 0,75. Dann braucht der Arbeitgeber einen Grund:

  • personenbedingt, zum Beispiel lange Krankheit ohne Aussicht auf Besserung
  • verhaltensbedingt, zum Beispiel wiederholtes Zuspätkommen, meist erst nach einer Abmahnung
  • betriebsbedingt, zum Beispiel Wegfall von Arbeitsplätzen, mit Sozialauswahl nach Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung

Wer sich wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung als wirksam.

Besonderer Kündigungsschutz

Schwangere und Mütter bis vier Monate nach der Geburt (§ 17 MuSchG), Beschäftigte in Elternzeit (§ 18 BEEG), Betriebsratsmitglieder (§ 15 KSchG) und schwerbehinderte Menschen (§ 168 SGB IX, Zustimmung des Integrationsamts) sind besonders geschützt. Dieser Schutz gilt auch im Kleinbetrieb.

Urlaub, Krankheit, Arbeitszeit, Mindestlohn

  • Urlaub: mindestens 24 Werktage, bei einer Fünftagewoche 20 Arbeitstage, voller Anspruch nach sechs Monaten (§§ 3, 4 BUrlG)
  • Krankheit: bis zu sechs Wochen volles Entgelt, Wartezeit vier Wochen, ärztliche Feststellung bei mehr als drei Kalendertagen (EFZG)
  • Arbeitszeit: acht Stunden je Werktag, mit Ausgleich zehn, Pause 30 Minuten ab mehr als sechs Stunden, 45 Minuten ab mehr als neun Stunden, Ruhezeit elf Stunden (ArbZG)
  • Mindestlohn: 13,90 Euro je Stunde im Jahr 2026, nicht für Auszubildende (MiLoG)

Beispiel: Mia arbeitet an drei Tagen pro Woche. Ihr Mindesturlaub beträgt 24 : 6 · 3 = 12 Arbeitstage.

Zahlen, die sich ändern

Den Mindestlohn passt die Bundesregierung auf Vorschlag der Mindestlohnkommission regelmäßig an, und eine Reform des Arbeitszeitgesetzes ist in Planung. Prüfe diese Werte kurz vor deiner Prüfung. Fristen wie die drei Wochen für die Klage bleiben gleich.

Typische Fehler

  • Bei der Grundfrist einfach vier Wochen weiterzählen. Das Arbeitsverhältnis endet erst am nächsten 15. oder Monatsende.
  • Die verlängerten Kündigungsfristen auch für Kündigungen durch Beschäftigte anwenden. Ohne Vereinbarung gelten sie nur für den Arbeitgeber.
  • Eine Kündigung per E-Mail oder Messenger für wirksam halten. § 623 BGB verlangt die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.
  • Die Klagefrist mit der Frist des § 626 BGB verwechseln. Gegen eine Kündigung klagst du innerhalb von drei Wochen, die zwei Wochen gelten für den Kündigenden bei der fristlosen Kündigung.
  • Probezeit und Wartezeit gleichsetzen. Der Kündigungsschutz beginnt nach mehr als sechs Monaten, egal wie lang die Probezeit ist.
  • Beim Urlaub Werktage und Arbeitstage mischen. 24 Werktage entsprechen bei einer Fünftagewoche 20 Arbeitstagen.

Arbeitsblatt als PDF

10 frische Aufgaben zu Arbeitsrecht, Lösungsblatt auf Seite 2. Im Druckfenster „Als PDF sichern“ wählen.

Für Lehrkräfte: Variante A und B haben gleich schwere, aber verschiedene Aufgaben.

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So prüfen wir: Die Aufgaben stammen aus einer selbst geschriebenen und geprüften Aufgabensammlung. Jede Aufgabe wird automatisch getestet. Erklärung und Aufgaben wurden zusätzlich fachlich gegengelesen. Stand: 22. Oktober 2026.

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