Sozialversicherung WiSo: Aufgaben und Übungen mit Lösungen
Stand: 22. Oktober 2026
Unabhängiges Angebot, nicht von der IHK.
Als Azubi bist du in allen fünf Zweigen der Sozialversicherung pflichtversichert. In der WiSo-Prüfung musst du Zweige, Träger, Beiträge und Leistungen sicher zuordnen. Hier übst du das mit Fällen, Sortier- und Zuordnungsaufgaben.
Erklärung
Die fünf Zweige
Die gesetzliche Sozialversicherung sichert große Lebensrisiken ab. Als Azubi bist du automatisch in allen fünf Zweigen versichert:
- Krankenversicherung (SGB V), Träger: Krankenkassen
- Pflegeversicherung (SGB XI), Träger: Pflegekassen bei den Krankenkassen
- Rentenversicherung (SGB VI), Träger: Deutsche Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung (SGB III), Träger: Bundesagentur für Arbeit
- Unfallversicherung (SGB VII), Träger: Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Merksatz für die Prüfung: Die ersten vier Zweige bezahlen Arbeitgeber und Beschäftigte grundsätzlich je zur Hälfte. Die Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber allein (§ 150 SGB VII). Ausnahmen: Den Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung tragen Beschäftigte ab 23 Jahren allein, und bei Azubis mit sehr niedriger Vergütung zahlt der Arbeitgeber alles.
Wie kommen die Beiträge an?
Der Arbeitgeber zieht deinen Anteil von der Vergütung ab und überweist den Gesamtbeitrag an deine Krankenkasse. Sie verteilt das Geld an Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Den Beitrag zur Berufsgenossenschaft zahlt der Betrieb direkt.
Beispiel: Ben verdient 1.000 € brutto. Bei einem Beitragssatz von 18,6 % zur Rentenversicherung trägt er die Hälfte, also 9,3 % oder 93 €. Den gleichen Betrag legt der Betrieb dazu.
Typische Leistungen
- Krankenversicherung: Arzt, Medikamente, Krankenhaus, Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche
- Pflegeversicherung: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflege im Heim
- Rentenversicherung: Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwen- und Waisenrente, Reha
- Arbeitslosenversicherung: Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Berufsberatung
- Unfallversicherung: Heilbehandlung, Verletztengeld, Verletztenrente, Unfallverhütung
Arbeitsunfall und Wegeunfall
Ein Arbeitsunfall passiert bei der versicherten Tätigkeit. Ein Wegeunfall passiert auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Betrieb oder Berufsschule (§ 8 SGB VII). Versichert sind auch Umwege, um Kinder in die Kita zu bringen, und Umwege für Fahrgemeinschaften. Wer unterwegs privat einkauft, ist während des Einkaufs nicht versichert. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft, nicht die Krankenkasse. Nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung zahlt sie Verletztengeld statt Krankengeld.
Beispiel: Amira bringt ihren Sohn auf dem Weg zur Arbeit in die Kita und stürzt auf diesem Umweg. Das ist ein versicherter Wegeunfall, die Berufsgenossenschaft übernimmt die Behandlung.
Zahlen, die sich ändern
Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen werden regelmäßig angepasst. Lerne zuerst die Regeln, die gleich bleiben: wer zahlt, wer Träger ist, welche Leistung zu welchem Zweig gehört. Die aktuellen Werte prüfst du kurz vor deiner Prüfung, die Rechenwege bleiben gleich.
So übst du hier
Stufe 1 fragt Zweige, Träger und Beitragsregeln ab. Stufe 2 bringt Leistungen und Fälle aus Musterfirmen. Stufe 3 enthält Sonderfälle wie Homeoffice, Erwerbsminderung und Beitragsgrenzen.
Typische Fehler
- Die Unfallversicherung je zur Hälfte bezahlen lassen. Den Beitrag trägt allein der Arbeitgeber.
- Bei Arbeits- und Wegeunfällen die Krankenkasse als zuständig nennen. Zuständig ist die Berufsgenossenschaft, sie zahlt Verletztengeld statt Krankengeld.
- Den ganzen Beitragssatz vom Lohn abziehen. Beschäftigte zahlen nur ihren Anteil, meist die Hälfte.
- Private Versicherungen wie Haftpflicht oder Hausrat zur Sozialversicherung zählen. Die Sozialversicherung hat genau fünf gesetzliche Zweige.