WiSo Prüfungsfragen zum Ausbildungsvertrag: Übungen mit Lösungen
Stand: 22. Oktober 2026
Unabhängiges Angebot, nicht von der IHK.
Das Berufsbildungsgesetz regelt deinen Ausbildungsvertrag: Probezeit, Pflichten, Vergütung, Kündigung und Prüfung. Diese Fragen kommen in jeder WiSo-Prüfung vor. Hier übst du mit neuen Fällen und bekommst zu jeder Lösung den passenden Paragrafen.
Erklärung
Der Ausbildungsvertrag
Der Betrieb schließt mit dir einen Ausbildungsvertrag. Er muss den wesentlichen Inhalt unverzüglich festhalten, spätestens vor Ausbildungsbeginn (§ 11 BBiG). Seit 2025 reicht dafür die Textform, zum Beispiel eine E-Mail mit dem Vertrag als PDF. Pflichtangaben sind unter anderem Art und Ziel der Ausbildung, Beginn und Dauer, tägliche Ausbildungszeit, Probezeit, Vergütung, Urlaub und die Kündigungsvoraussetzungen. Bist du minderjährig, müssen deine Eltern zustimmen. Danach beantragt der Betrieb die Eintragung bei der zuständigen Stelle. In Handel und Industrie ist das die IHK.
Nichtig sind nach § 12: Lehrgeld, Vertragsstrafen, pauschaler Schadensersatz und Bindungen an den Betrieb für die Zeit nach der Ausbildung. Nur in den letzten sechs Monaten darfst du zusagen, danach im Betrieb zu bleiben.
Pflichten auf beiden Seiten
- Deine Pflichten (§ 13): lernen, Aufgaben sorgfältig erledigen, Weisungen befolgen, an Berufsschule und Prüfungen teilnehmen, Geheimnisse wahren, Werkzeuge pfleglich behandeln, den Ausbildungsnachweis führen.
- Pflichten des Betriebs (§ 14 bis § 17): ausbilden, Ausbildungsmittel kostenlos stellen, für die Berufsschule freistellen, nur ausbildungsbezogene Aufgaben geben, die Vergütung zahlen und am Ende ein Zeugnis ausstellen (§ 16).
Probezeit und Kündigung
Die Probezeit dauert mindestens einen und höchstens vier Monate (§ 20). In dieser Zeit können beide Seiten jederzeit ohne Frist und ohne Grund kündigen, aber immer schriftlich (§ 22). Nach der Probezeit kann der Betrieb nur noch fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Das muss innerhalb von zwei Wochen geschehen, nachdem er den Grund kennt. Du selbst kannst mit vier Wochen Frist kündigen, wenn du die Ausbildung aufgibst oder einen anderen Beruf lernen willst.
Beispiel: Jonas will im zweiten Jahr zu einem anderen Händler im selben Beruf wechseln. Kündigen kann er dafür nicht. Möglich ist nur ein Aufhebungsvertrag, wenn sein Betrieb einverstanden ist.
Vergütung
Die Vergütung muss angemessen sein und jedes Jahr steigen (§ 17). Die gesetzliche Mindestvergütung liegt im zweiten Jahr 18 %, im dritten 35 % und im vierten 40 % über dem ersten Jahr. Gezahlt wird spätestens am letzten Arbeitstag des Monats (§ 18). Überstunden werden bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen. Bei Krankheit zahlt der Betrieb bis zu sechs Wochen weiter.
Beispiel: Beträgt die Mindestvergütung im ersten Jahr 700 €, sind es im dritten Jahr mindestens 700 € · 1,35 = 945 €.
Ende der Ausbildung
Die Ausbildung endet mit Ablauf der Vertragszeit oder schon mit der Bekanntgabe des bestandenen Prüfungsergebnisses (§ 21). Wer nicht besteht, kann eine Verlängerung bis zur nächsten Wiederholungsprüfung verlangen, höchstens ein Jahr. Die Abschlussprüfung darf zweimal wiederholt werden (§ 37). Verkürzen geht auf gemeinsamen Antrag, verlängern auf deinen Antrag (§ 8). Arbeitest du nach der Prüfung ohne Absprache weiter, hast du ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (§ 24).
So übst du hier
Stufe 1 fragt Vertrag und Pflichten ab, Stufe 2 bringt Fälle aus Musterfirmen, Stufe 3 Kündigungen und Sonderfälle wie Teilzeitausbildung oder vorzeitige Zulassung.
Typische Fehler
- Die Probezeit aus dem Arbeitsvertrag übernehmen. Bis zu sechs Monate gibt es im normalen Arbeitsverhältnis, in der Ausbildung sind höchstens vier Monate erlaubt.
- Annehmen, der Betrieb könne nach der Probezeit mit Frist kündigen. Er kann nur fristlos aus wichtigem Grund kündigen.
- Einen Betriebswechsel im selben Beruf als Kündigungsgrund sehen. Die Vier-Wochen-Kündigung gilt nur bei Abbruch oder Berufswechsel.
- Prüfungszeugnis und Ausbildungszeugnis verwechseln. Das Prüfungszeugnis stellt die IHK aus, das Ausbildungszeugnis der Betrieb.