Jugendarbeitsschutzgesetz: Prüfungsfragen und Übungen mit Lösungen
Stand: 22. Oktober 2026
Unabhängiges Angebot, nicht von der IHK.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt alle Beschäftigten unter 18 Jahren. In der WiSo-Prüfung geht es vor allem um Arbeitszeit, Pausen, Berufsschule, Urlaub und ärztliche Untersuchungen. Hier übst du mit Fällen im IHK-Stil, jede Lösung mit Paragraf.
Erklärung
Für wen gilt das Gesetz?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für alle Beschäftigten unter 18 Jahren, also für Azubis, Praktikanten und Ferienjobber. Kind ist, wer noch nicht 15 ist. Jugendlicher ist, wer 15, aber noch nicht 18 ist. Mit dem 18. Geburtstag endet der Schutz, dann gelten das Arbeitszeitgesetz und das Bundesurlaubsgesetz. In Prüfungsfällen steht das Alter fast immer in der Situation. Lies es deshalb zuerst.
Arbeitszeit, Pausen und Freizeit
- Höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche (§ 8). Wird ein Tag verkürzt, dürfen die anderen Tage derselben Woche 8,5 Stunden haben.
- Arbeit nur an 5 Tagen pro Woche (§ 15).
- Pausen (§ 11): bei mehr als 4,5 Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als 6 Stunden mindestens 60 Minuten. Eine Pause zählt erst ab 15 Minuten. Länger als 4,5 Stunden am Stück ist verboten.
- Schichtzeit, also Arbeit plus Pausen, höchstens 10 Stunden, in Gaststätten, Landwirtschaft und auf Bau- und Montagestellen 11 Stunden (§ 12).
- Nach Feierabend mindestens 12 Stunden Freizeit (§ 13).
- Nachtruhe von 20 bis 6 Uhr (§ 14). Ab 16 gibt es Ausnahmen: Gaststätten bis 22 Uhr, Schichtbetriebe bis 23 Uhr, Bäckereien ab 5 Uhr, ab 17 Jahren sogar ab 4 Uhr.
Beispiel: Elif (16) ist von 8:00 bis 16:30 Uhr im Betrieb. Mit 60 Minuten Pause bleiben 7,5 Stunden Arbeitszeit. Das ist erlaubt. Eine Pause von nur 30 Minuten wäre zu kurz.
Berufsschule
Beginnt der Unterricht vor 9 Uhr, darf der Betrieb dich vorher nicht beschäftigen. Einmal pro Woche zählt ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit, bei einer 40-Stunden-Woche an fünf Tagen also mit 8 Stunden. Eine Blockwoche mit mindestens 25 Stunden an fünf Tagen zählt mit der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit. Sonst wird die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen angerechnet (§ 9). Am Arbeitstag vor der schriftlichen Abschlussprüfung hast du frei (§ 10).
Beispiel: In Amiras Betrieb gilt die 40-Stunden-Woche mit 8 Stunden täglich. Montags hat sie sechs Stunden Unterricht, das zählt mit 8 Stunden. Mittwochs hat sie von 8:00 bis 11:15 Uhr Schule, das zählt mit 3,25 Stunden. Im Betrieb darf sie in dieser Woche also noch 28,75 Stunden arbeiten.
Wochenende, Feiertage und Urlaub
Samstage und Sonntage sind grundsätzlich frei (§ 16, § 17). Ausnahmen gibt es nur für die im Gesetz genannten Bereiche. Samstags dürfen zum Beispiel Verkaufsstellen und Gaststätten beschäftigen, sonntags nur bestimmte Bereiche wie Gaststätten, Krankenhäuser oder Sportveranstaltungen, der Verkauf gehört nicht dazu. Wer am Wochenende arbeitet, bekommt in derselben Woche einen anderen freien Tag. Am 24. und 31. Dezember ist ab 14 Uhr Schluss (§ 18). Der Urlaub richtet sich nach dem Alter am 1. Januar (§ 19): unter 16 Jahren 30 Werktage, unter 17 Jahren 27, unter 18 Jahren 25. Werktage sind Montag bis Samstag.
Gesundheit und Verbote
Ohne ärztliche Erstuntersuchung, die höchstens 14 Monate alt ist, darfst du nicht anfangen (§ 32). Ein Jahr nach Beginn ist die erste Nachuntersuchung Pflicht (§ 33). Die Kosten trägt das Land. Verboten sind Akkordarbeit, gefährliche Arbeiten ohne fachkundige Aufsicht und jede körperliche Strafe.
So übst du hier
Stufe 1 fragt die Grundregeln ab. Stufe 2 bringt Fälle aus Musterfirmen. Stufe 3 enthält Sonderfälle mit Berufsschule, Ausnahmen und Altersgrenzen. Jede Antwort wird mit Begründung und Paragraf erklärt.
Typische Fehler
- Regeln für Erwachsene verwenden. 30 Minuten Pause erst ab 6 Stunden, 11 Stunden Ruhezeit und 10 Stunden Arbeitszeit stehen im Arbeitszeitgesetz und gelten nicht für Jugendliche.
- Den Geburtstag im Laufe des Jahres für den Urlaub mitzählen. Maßgeblich ist nur das Alter am 1. Januar.
- Jeden Berufsschultag mit der vollen durchschnittlichen Tagesarbeitszeit anrechnen. Das gilt nur einmal pro Woche und nur bei mehr als fünf Unterrichtsstunden.
- Ausnahmen zu weit auslegen. Die 22-Uhr-Regel für Gaststätten gilt nicht, wenn am nächsten Morgen vor 9 Uhr Berufsschule ist.