Kaufleute im E-Commerce
E-Commerce: Abschlussprüfung üben
Teil 1 zu Sortiment und Vertragsanbahnung, Teil 2 mit Geschäftsprozessen, Kundenkommunikation, Fachgespräch und WiSo.
Unabhängiges Angebot, nicht von der IHK.
So zählen die Bereiche
3 Jahre, Verkürzung möglich · gestreckte Abschlussprüfung in 2 Teilen
- Sortimentsbewirtschaftung und Vertragsanbahnung · AP125 %
- Geschäftsprozesse im E-Commerce · AP230 %
- Kundenkommunikation im E-Commerce · AP215 %
- Fachgespräch zu einem projektbezogenen Prozess · AP220 %
- Wirtschafts- und Sozialkunde · AP210 %
Deine Prüfung in zwei Teilen
in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres, schriftlich
- Sortimentsbewirtschaftung und Vertragsanbahnung90 Min
am Ende der Ausbildung, vier Bereiche, davon ein Fachgespräch
- Geschäftsprozesse im E-Commerce120 Min
- Kundenkommunikation im E-Commerce60 Min
- Fachgespräch zu einem projektbezogenen Prozesshöchstens 20 Min
- Wirtschafts- und Sozialkunde60 Min
Termine und Bestehen
- 25NovTeil 2: alle schriftlichen Bereiche25. November 2026
- 24FebTeil 124. Februar 2027
Alle 5 Termine
- 28AprTeil 2: alle schriftlichen Bereiche28. April 2027
- 29SepTeil 129. September 2027
- 24NovTeil 2: alle schriftlichen Bereiche24. November 2027
Bundesweite Termine der schriftlichen Prüfung. Uhrzeit und Ort stehen in deiner Einladung der IHK.
Wann du bestanden hast
- Gesamtergebnis aus Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichend (50 Punkte).
- Ergebnis von Teil 2 mindestens ausreichend.
- In mindestens drei der vier Bereiche von Teil 2 mindestens ausreichend.
- In keinem Bereich von Teil 2 ungenügend (unter 30 Punkten).
- Teil 1 zählt mit 25 Prozent, kann aber allein nicht zum Durchfallen führen.
- Mündliche Ergänzungsprüfung auf Antrag in Geschäftsprozesse, Kundenkommunikation oder WiSo, wenn sie über das Bestehen entscheidet.
- Es gibt keine Zwischenprüfung. Teil 1 in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres zählt schon für die Abschlussnote.
- Das Gebiet für dein Projekt im Fachgespräch legt dein Betrieb fest.
- In Geschäftsprozesse kommen auch englische Fachbegriffe vor.
Notenrechner E-Commerce
Trag deine Punkte ein. Der Rechner gewichtet die Bereiche wie in der Prüfung und zeigt die Note nach dem 100-Punkte-Schlüssel der IHK.
Trag die Punkte ein, die du hast oder erwartest (0 bis 100 je Bereich).
Notenschlüssel der IHK
| 100 bis 92 Punkte | 1 (sehr gut) |
| 91 bis 81 Punkte | 2 (gut) |
| 80 bis 67 Punkte | 3 (befriedigend) |
| 66 bis 50 Punkte | 4 (ausreichend) |
| 49 bis 30 Punkte | 5 (mangelhaft) |
| 29 bis 0 Punkte | 6 (ungenügend) |
Üben ist kostenlos. Volle Probeprüfungen, Lernplan und Schwächen-Training gibt es mit Prüfungspass Plus.
Mehr zu PlusRatgeber zur Prüfung
- IHK-Notenschlüssel: So werden Punkte zu Noten
- Lernplan für die Abschlussprüfung: 8 Wochen, 20 Minuten am Tag
- Muss der Betrieb die Prüfungsvorbereitung zahlen?
- Aufgabentypen der IHK-Prüfung: gebunden, offen und am PC
- Prüfungstag: Checkliste für die IHK-Prüfung
- Durch die Abschlussprüfung gefallen: So geht es weiter
Häufige Fragen
Gibt es eine Zwischenprüfung?
Nein. E-Commerce hat eine gestreckte Abschlussprüfung. Teil 1 in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres zählt mit 25 Prozent schon zur Abschlussnote.
Wird der Report bewertet?
Nein. Report und Anlage sind die Grundlage für das Fachgespräch. Bewertet wird nur das Gespräch. Trotzdem lohnt sich ein klarer Report, weil die Fragen daraus entstehen.
Welche Kennzahlen muss ich können?
Typisch sind Conversion Rate, durchschnittlicher Warenkorbwert, Retourenquote, Klickrate, Kosten pro Klick und pro Bestellung sowie ROAS. Übe sie mit echten Zahlen, bis du die Formeln ohne Nachdenken anwendest.
Darf ich in einem Bereich schlecht sein?
In Teil 2 darfst du in einem von vier Bereichen unter 50 Punkten liegen, aber nicht unter 30. Dazu muss Teil 2 insgesamt und die Gesamtnote mindestens ausreichend sein.
Ist Prüfungspass eine offizielle Vorbereitung?
Nein. Prüfungspass ist ein unabhängiges Angebot und nicht von der IHK. Alle Aufgaben sind selbst geschrieben, nach der Ausbildungsverordnung und im Format der Prüfung.
Grundlage: E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung von 2017, in Kraft seit 01.08.2018. Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Verordnung und deine IHK.