Ratgeber
Muss der Betrieb die Prüfungsvorbereitung zahlen?
Stand: 22. Oktober 2026 · Unabhängiges Angebot, nicht von der IHK.
Bücher, Prüfungstrainer, Lern-Apps: Vorbereitung kostet Geld. Viele Azubis zahlen das selbst, obwohl der Betrieb oft zahlen würde. Man muss nur fragen.
Was im Gesetz steht
Nach § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG muss der Ausbildungsbetrieb dir kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung stellen, die du für die Ausbildung und für die Zwischen- und Abschlussprüfungen brauchst. Das Gesetz nennt als Beispiele Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur.
Ob ein bestimmter Prüfungstrainer darunter fällt, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich. Unstrittig ist: Was für die Prüfung erforderlich ist, zahlt der Betrieb. Bei freiwilligen Extras entscheidet der Betrieb selbst. In der Praxis zahlen viele Betriebe Lernmittel gern, weil eine gut bestandene Prüfung auch ihnen nützt.
Was nicht dazugehört
Schulbücher für die Berufsschule sind ein eigenes Thema. Ob du sie selbst kaufen musst, regeln die Länder unterschiedlich. Auch private Nachhilfe muss der Betrieb in der Regel nicht zahlen.
So fragst du am besten
- Frag früh, nicht eine Woche vor der Prüfung.
- Sag konkret, was es kostet und wofür du es nutzt.
- Biete an, eine Rechnung auf den Betrieb ausstellen zu lassen. Dann hat die Buchhaltung keinen Aufwand.
- Schreib kurz und freundlich. Eine E-Mail an deine Ausbilderin oder deinen Ausbilder reicht.
Wir haben eine fertige Vorlage gebaut. Du füllst Namen und Prüfungstermin aus, und die Mail ist fertig.
Was der Betrieb noch tun muss
Neben den Lernmitteln muss dich der Betrieb für die Prüfung freistellen und die Prüfungsgebühr bei der IHK übernehmen. Die Anmeldung zur Prüfung läuft ebenfalls über den Betrieb.
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz, deine Ausbildungsverordnung und die Prüfungsordnung deiner IHK.