Ratgeber
Durch die Abschlussprüfung gefallen: So geht es weiter
Stand: 22. Oktober 2026 · Unabhängiges Angebot, nicht von der IHK.
Erst einmal: Das passiert jedes Jahr vielen. Es ist ärgerlich, aber kein Ende. Du hast mehrere Versuche.
Wie oft du wiederholen darfst
Nach § 37 Abs. 1 BBiG kannst du die Abschlussprüfung zweimal wiederholen. Du hast also insgesamt drei Versuche. Bei einer gestreckten Prüfung mit Teil 1 und Teil 2 wird Teil 1 nicht einzeln wiederholt. Was genau gilt, steht in deiner Verordnung.
Was mit deinem Ausbildungsvertrag passiert
Dein Vertrag endet normalerweise mit dem Ende der Ausbildungszeit. Hast du die Prüfung nicht bestanden, verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf dein Verlangen bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 21 Abs. 3 BBiG). Wichtig: Du musst das verlangen. Sag deinem Betrieb also früh und am besten schriftlich Bescheid.
Bestandene Bereiche
Bereiche, die du schon bestanden hast, musst du oft nicht noch einmal schreiben. Dafür meldest du dich rechtzeitig zur Wiederholung an und stellst einen Antrag. Frag bei deiner IHK nach, welche Fristen gelten.
Mündliche Ergänzungsprüfung prüfen
Warst du in einem schriftlichen Bereich knapp unter 50 Punkten? Dann prüf, ob eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich war oder noch möglich ist. Manchmal reicht das schon zum Bestehen.
Besser vorbereiten beim zweiten Mal
- Lass dir dein Ergebnis zeigen. Du hast das Recht, deine Prüfungsunterlagen einzusehen.
- Schau, in welchen Bereichen du die meisten Punkte verloren hast.
- Fang früh an: Nimm dir einen Plan über acht Wochen vor.
- Schreib jede Woche eine Probeprüfung unter echten Bedingungen.
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz, deine Ausbildungsverordnung und die Prüfungsordnung deiner IHK.