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Ratgeber

WiSo-Themen im Überblick: Was in der Prüfung drankommen kann

Stand: 23. Oktober 2026 · Unabhängiges Angebot, nicht von der IHK.

In Wirtschafts- und Sozialkunde, kurz WiSo, sollst du zeigen, dass du wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge rund um Beruf und Arbeit erklären und bewerten kannst. So steht es sinngemäß in den Verordnungen der kaufmännischen Berufe. Eine genaue Stoffliste enthält die Verordnung nicht. Eine gute Orientierung sind die Themen, die im Ausbildungsrahmenplan aller kaufmännischen Berufe stehen, und dein Unterricht in der Berufsschule.

Hier findest du die Themenbereiche mit den wichtigsten Regeln. Wie du WiSo in kurzer Zeit lernst und welche Fallen in den Aufgaben stecken, steht in unseren WiSo-Tipps.

Woher die Themen kommen

Jeder Ausbildungsrahmenplan hat einen Teil, der während der ganzen Ausbildung nebenher vermittelt wird. Die Namen unterscheiden sich je nach Verordnung etwas, die Inhalte sind fast gleich:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, bei manchen Berufen auch Sozialrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Umweltschutz, in der Büromanagement-Verordnung von 2025 mit Nachhaltigkeit
  • in der Büromanagement-Verordnung von 2025 außerdem die digitalisierte Arbeitswelt

Dazu kommen Grundlagen der Wirtschaft, etwa Markt, Rechtsformen und Wirtschaftspolitik.

1. Berufsbildung und Ausbildungsvertrag

Grundlage ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG).

  • Duales System: Du lernst im Betrieb und in der Berufsschule. Die IHK berät, überwacht die Ausbildung und nimmt die Prüfungen ab.
  • Probezeit: mindestens ein Monat, höchstens vier Monate (§ 20 BBiG).
  • Kündigung: In der Probezeit können beide Seiten jederzeit ohne Frist kündigen. Danach geht das nur aus wichtigem Grund oder durch dich mit vier Wochen Frist, wenn du die Ausbildung aufgibst oder einen anderen Beruf lernen willst. Die Kündigung muss schriftlich sein, nach der Probezeit mit Angabe der Gründe (§ 22 BBiG).
  • Pflichten: Du musst dich bemühen zu lernen, Weisungen befolgen, Geheimnisse wahren und einen Ausbildungsnachweis führen (§ 13 BBiG). Der Betrieb muss dich ausbilden, Ausbildungsmittel kostenlos stellen und dich für Berufsschule und Prüfungen freistellen (§§ 14 und 15 BBiG).
  • Jugendarbeitsschutz für Azubis unter 18: höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche (§ 8 JArbSchG). Pausen von mindestens 30 Minuten bei mehr als viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit und 60 Minuten bei mehr als sechs Stunden (§ 11 JArbSchG). Urlaub je nach Alter zu Beginn des Kalenderjahres mindestens 30, 27 oder 25 Werktage (§ 19 JArbSchG).

2. Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag und Kündigung

  • Kündigungsfrist: Ohne Tarifvertrag oder andere Abrede gelten vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats (§ 622 Abs. 1 BGB). In einer vereinbarten Probezeit sind es zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Für den Arbeitgeber werden die Fristen mit der Dauer der Beschäftigung länger.
  • Form: Eine Kündigung muss schriftlich auf Papier mit Unterschrift sein. Mail oder Chatnachricht reichen nicht (§ 623 BGB).
  • Kündigungsschutz: Er gilt nach mehr als sechs Monaten im Betrieb (§ 1 KSchG) und in Betrieben mit in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmern (§ 23 KSchG). Wer gegen eine Kündigung klagen will, hat dafür drei Wochen ab Zugang Zeit (§ 4 KSchG).
  • Weitere Begriffe: Arbeitszeugnis, Aufhebungsvertrag, Abmahnung. Lerne zu jedem, wer ihn ausstellt oder unterschreibt und was er bewirkt.

3. Tarifrecht und Mitbestimmung

  • Tarifvertrag: Ihn schließen eine Gewerkschaft und ein Arbeitgeberverband oder ein einzelner Arbeitgeber (§ 2 Abs. 1 TVG). Er regelt zum Beispiel Lohn, Arbeitszeit und Urlaub.
  • Betriebsrat: Er kann in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden, von denen drei wählbar sind (§ 1 BetrVG).
  • Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV): Sie wird gewählt, wenn ein Betrieb in der Regel mindestens fünf Beschäftigte unter 18 Jahren oder Azubis hat (§ 60 BetrVG) und es einen Betriebsrat gibt. Azubis zählen dabei seit 2021 ohne Altersgrenze mit.
  • Mitbestimmung: Bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und beim Urlaubsplan darf der Arbeitgeber nicht ohne den Betriebsrat entscheiden (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und 5 BetrVG). In anderen Fragen hat er schwächere Rechte, zum Beispiel nur ein Recht auf Information oder Beratung. Den Unterschied zwischen Mitbestimmung und Mitwirkung fragt WiSo gern ab.

4. Sozialversicherung

  • Fünf Zweige: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung.
  • Träger: Krankenkassen, Pflegekassen, Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit sowie Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
  • Beiträge: Die ersten vier Zweige zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte zum großen Teil gemeinsam. Die Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber allein (§ 150 SGB VII).
  • Unfallversicherung: Sie zahlt bei Arbeitsunfällen. Dazu zählen auch Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII).

5. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

  • Pflichten des Arbeitgebers: Er muss beurteilen, welche Gefahren bei der Arbeit drohen, und daraus Schutzmaßnahmen ableiten (§ 5 ArbSchG). Er muss die Beschäftigten unterweisen, zum Beispiel bei der Einstellung und bei neuen Aufgaben (§ 12 ArbSchG).
  • Sicherheitszeichen: Rot steht für Verbote und Brandschutz, Blau für Gebote, Gelb für Warnungen und Grün für Rettung und Erste Hilfe.
  • Im Büro und im Laden: ergonomischer Arbeitsplatz, Pausen am Bildschirm, Verhalten bei Unfällen und Bränden.

6. Umweltschutz und Nachhaltigkeit

  • Nachhaltig handeln heißt, wirtschaftliche, ökologische und soziale Folgen gemeinsam zu beachten.
  • Abfallhierarchie nach § 6 Abs. 1 KrWG, in dieser Reihenfolge: vermeiden, zur Wiederverwendung vorbereiten, recyceln, sonst verwerten, zum Beispiel energetisch, und erst zuletzt beseitigen.
  • Im Alltag: Energie sparen, Papier vermeiden, Abfälle trennen, Verpackungen zurücknehmen oder wiederverwenden.

7. Betrieb und Wirtschaft

  • Rechtsformen: Einzelunternehmen, OHG, KG, GmbH und AG. Wichtig sind vor allem die Fragen: Wer haftet, und mit welchem Vermögen? Wer führt die Geschäfte?
  • Kaufmann und Handelsregister: Wer ist Kaufmann nach dem HGB, was steht im Handelsregister, und wer darf Einsicht nehmen?
  • Vollmachten: Prokura muss ausdrücklich erteilt (§ 48 Abs. 1 HGB) und zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden (§ 53 Abs. 1 HGB). Grundstücke verkaufen oder belasten darf ein Prokurist nur mit besonderer Befugnis (§ 49 Abs. 2 HGB). Die Handlungsvollmacht ist enger.
  • Markt und Preis: Angebot, Nachfrage und wie sich der Gleichgewichtspreis bildet. Dazu Marktformen und der Wirtschaftskreislauf.
  • Konjunktur und Wirtschaftspolitik: die Phasen der Konjunktur und die vier Ziele aus § 1 StabG: stabiles Preisniveau, hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht und stetiges, angemessenes Wachstum. Weil nicht alle gleichzeitig erreichbar sind, heißen sie auch magisches Viereck.

So nutzt du die Übersicht

  • Hak die Themen ab, die du sicher kannst.
  • Fang bei den anderen mit den Regeln an, die mit Zahlen arbeiten: Fristen, Stunden, Altersgrenzen. Die werden oft gefragt und lassen sich gut üben.
  • Schreib danach eine WiSo-Probeprüfung mit Timer. Dann siehst du, welche Bereiche noch fehlen.

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz, deine Ausbildungsverordnung und die Prüfungsordnung deiner IHK.