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Rechtsformen WiSo: Aufgaben und Übungen mit Lösungen

Stand: 22. Oktober 2026

Unabhängiges Angebot, nicht von der IHK.

In der WiSo-Prüfung musst du Kaufmannsarten, Rechtsformen und Vollmachten sicher unterscheiden. Fast jede Frage läuft auf drei Punkte hinaus: Wer haftet, wer entscheidet, wer darf nach außen handeln. Hier übst du das mit Fällen aus Musterfirmen, Sortier- und Rechenaufgaben nach dem Stand seit 2024.

Erklärung

Wer ist Kaufmann?

Kaufmann nach dem HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Das ist jeder Gewerbebetrieb, der nach Art oder Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht. Eine feste Umsatzgrenze gibt es nicht, es zählt das Gesamtbild aus Umsatz, Beschäftigten, Kunden und Kreditverkehr.

  • Istkaufmann (§ 1 HGB): Kaufmann kraft Gesetzes. Die Eintragung ins Handelsregister ist Pflicht, wirkt aber nur deklaratorisch.
  • Kannkaufmann (§ 2 und § 3 HGB): Kleingewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte werden erst durch freiwillige Eintragung Kaufleute. Hier wirkt die Eintragung konstitutiv.
  • Formkaufmann (§ 6 HGB): GmbH, UG, AG und eG sind Kaufleute wegen ihrer Rechtsform.

Freie Berufe wie Ärztinnen oder Anwälte betreiben kein Gewerbe und sind deshalb keine Kaufleute nach § 1 HGB.

Handelsregister und Firma

Das Handelsregister führt das Amtsgericht elektronisch. Abteilung A enthält Einzelkaufleute, OHG und KG, Abteilung B die Kapitalgesellschaften. Jeder darf es einsehen. Nach § 15 HGB kann man sich auf das Register verlassen: Was nicht eingetragen und bekanntgemacht ist, wirkt nicht gegen Ahnungslose.

Die Firma ist der Name des Kaufmanns. Sie braucht einen Rechtsformzusatz wie e. K., OHG, KG oder GmbH und muss sich am selben Ort deutlich von anderen Firmen unterscheiden.

Personengesellschaften

  • GbR: entsteht formlos durch Vertrag. Seit dem 1. Januar 2024 ist sie rechtsfähig, wenn sie am Rechtsverkehr teilnimmt. Sie kann ins Gesellschaftsregister eingetragen werden und heißt dann eGbR. Ohne Vereinbarung vertreten alle Gesellschafter nur gemeinsam.
  • OHG: betreibt ein Handelsgewerbe unter gemeinsamer Firma. Alle Gesellschafter haften persönlich, unbeschränkt und als Gesamtschuldner. Jeder darf gewöhnliche Geschäfte allein führen und die OHG allein vertreten.
  • KG: Komplementäre haften unbeschränkt und führen die Geschäfte. Kommanditisten haften nur bis zur eingetragenen Haftsumme, sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen und vertreten die KG nicht.

Beispiel Gewinnverteilung: Timo und Deniz haben Einlagen im Wert von 120.000 € und 60.000 € vereinbart, sonst nichts. Bei 90.000 € Gewinn erhält Deniz ein Drittel, also 30.000 €. Die alte Regel mit 4 % Vorabverzinsung gilt seit 2024 nicht mehr. Heute zählen zuerst vereinbarte Beteiligungsverhältnisse, dann die vereinbarten Beitragswerte, sonst gleiche Anteile (§ 709 Abs. 3 BGB). Das gilt auch für die KG, ihre frühere Sonderregel ist ebenfalls weggefallen.

Kapitalgesellschaften

  • GmbH: mindestens 25.000 € Stammkapital, notarieller Gesellschaftsvertrag, entsteht erst mit der Eintragung. Es haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Geschäftsführer leiten und vertreten, die Gesellschafter beschließen in der Gesellschafterversammlung.
  • UG (haftungsbeschränkt): GmbH mit weniger als 25.000 €, nur Bareinlagen. Ein Viertel des Jahresüberschusses muss in die Rücklage.
  • AG: mindestens 50.000 € Grundkapital. Der Vorstand leitet, der Aufsichtsrat überwacht, die Hauptversammlung der Aktionäre entscheidet über Grundlagen und die Gewinnverwendung.
  • GmbH & Co. KG: eine KG, deren Komplementär eine GmbH ist. So haftet keine natürliche Person unbeschränkt.

Prokura und Handlungsvollmacht

Prokura erteilt nur der Inhaber ausdrücklich, sie wird ins Handelsregister eingetragen. Der Prokurist zeichnet mit ppa. und darf fast alle Geschäfte, die irgendein Handelsgewerbe mit sich bringt. Ohne besondere Befugnis darf er keine Grundstücke veräußern oder belasten. Den Jahresabschluss unterschreiben, Prokura erteilen oder Grundlagengeschäfte wie den Verkauf des ganzen Unternehmens darf er nie. Beschränkungen wirken nur intern.

Die Handlungsvollmacht ist formlos, wird nicht eingetragen und gilt für die üblichen Geschäfte eines solchen Betriebs. Darlehen, Wechsel, Prozesse und Grundstücksverkäufe brauchen eine besondere Befugnis. Beispiel: Einkäuferin Sofia mit Artvollmacht darf Ware bestellen, aber kein Darlehen aufnehmen.

So übst du hier

Stufe 1 fragt Grundbegriffe ab. Stufe 2 bringt Fälle aus Musterfirmen. Stufe 3 enthält Sonderfälle, Publizität und Rechenaufgaben zu Haftung, Einzahlung und Gewinnverteilung.

Typische Fehler

  • Die Eintragung beim Istkaufmann für konstitutiv halten. Er ist schon vorher Kaufmann, konstitutiv ist die Eintragung beim Kannkaufmann und bei GmbH und AG.
  • Beim Kommanditisten die volle Haftsumme ansetzen, obwohl er schon eingezahlt hat. Die Haftung besteht nur noch für den offenen Rest.
  • Die OHG-Gewinnverteilung mit 4 % Vorabverzinsung rechnen. Diese Regel gilt seit 2024 nicht mehr.
  • In der GbR Einzelvertretung annehmen. Ohne Vereinbarung vertreten alle Gesellschafter nur gemeinsam, Einzelvertretung gilt in der OHG.
  • Prokura und Handlungsvollmacht vermischen. Darlehen und Prozesse darf der Prokurist, der Handlungsbevollmächtigte nur mit besonderer Befugnis.

Arbeitsblatt als PDF

10 frische Aufgaben zu Rechtsformen und Vollmachten, Lösungsblatt auf Seite 2. Im Druckfenster „Als PDF sichern“ wählen.

Für Lehrkräfte: Variante A und B haben gleich schwere, aber verschiedene Aufgaben.

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So prüfen wir: Die Aufgaben stammen aus einer selbst geschriebenen und geprüften Aufgabensammlung. Jede Aufgabe wird automatisch getestet. Erklärung und Aufgaben wurden zusätzlich fachlich gegengelesen. Stand: 22. Oktober 2026.

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