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Ratgeber

Prüfungsergebnis der IHK: Wann es kommt und wann die Ausbildung endet

Stand: 23. Oktober 2026 · Unabhängiges Angebot, nicht von der IHK.

Nach der schriftlichen Prüfung beginnt das Warten. Wann siehst du deine Punkte? Und ab wann bist du eigentlich nicht mehr in der Ausbildung? Hier steht, wie es bei vielen IHKs abläuft. Die genauen Wege und Termine legt deine IHK fest.

Wann die schriftlichen Ergebnisse kommen

Rechne mit etwa vier bis sechs Wochen nach der Prüfung. Einige Beispiele:

  • Die IHK Köln stellt vorläufige Ergebnisse etwa vier Wochen nach der Prüfung online.
  • Die IHK Bochum nennt frühestens vier Wochen nach der schriftlichen Prüfung.
  • Die IHK Rheinhessen nennt etwa vier bis sechs Wochen.

Für die Winterprüfung am 24. und 25.11.2026 heißt das grob: kurz vor oder kurz nach dem Jahreswechsel. Die Fachgespräche liegen bei vielen IHKs im Januar, zum Beispiel bei den IHKs Berlin und Pfalz. Viele sehen ihre schriftlichen Punkte deshalb schon vor dem Fachgespräch. Garantiert ist das aber nicht.

Wo du die Ergebnisse siehst

Viele IHKs zeigen die vorläufigen Ergebnisse in ihrem Online-Portal für Azubis. Du meldest dich dort mit deinen Zugangsdaten an, zum Beispiel mit deiner Azubi-Nummer. Die nötigen Angaben findest du meist in deinen Unterlagen der IHK oder in der Einladung. Am Telefon geben viele IHKs aus Datenschutzgründen keine Auskunft. Wie es bei deiner IHK läuft, steht auf ihrer Website.

Auch dein Betrieb kann die Ergebnisse bekommen. Ausbildende haben einen Anspruch darauf, wenn sie es verlangen (§ 37 Abs. 2 BBiG).

Vorläufig heißt vorläufig

Die Ergebnisse im Portal sind vorläufig. Endgültig stellt der Prüfungsausschuss das Ergebnis fest, wenn alle Prüfungsteile abgelegt sind. Aus den Punkten allein siehst du außerdem nicht immer, ob eine mündliche Ergänzungsprüfung für dich infrage kommt. Darüber informiert dich deine IHK. Liegt ein Bereich knapp unter 50 Punkten, lies unseren Ratgeber zur Ergänzungsprüfung. Mit dem Notenrechner siehst du, wie viele Punkte du im Fachgespräch noch brauchst.

Teil 1 der gestreckten Prüfung

Bei einer gestreckten Prüfung bekommst du das Ergebnis von Teil 1 schriftlich oder elektronisch mitgeteilt (§ 37 Abs. 2 BBiG). Das betrifft zum Beispiel alle, die im Einzelhandel am 24.11.2026 Teil 1 schreiben. Teil 1 zählt später in dein Gesamtergebnis und kann nicht einzeln wiederholt werden (§ 37 Abs. 1 BBiG).

Am Tag des Fachgesprächs

Nach der Musterprüfungsordnung, an der sich die Prüfungsordnungen der IHKs orientieren, soll dir direkt nach der Feststellung des Gesamtergebnisses gesagt werden, ob du bestanden hast. Darüber bekommst du eine Bescheinigung (§ 26 Abs. 2). Meist ist das der Tag deiner letzten Prüfungsleistung, also oft der Tag des Fachgesprächs. Kann der Ausschuss das Ergebnis an diesem Tag nicht feststellen, muss er es ohne Zögern nachholen und dir mitteilen.

Wann deine Ausbildung endet

  • Bestanden vor dem Vertragsende. Dann endet deine Ausbildung mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§ 21 Abs. 2 BBiG). Laut IHK Ostwestfalen ist das in der Regel der letzte Prüfungstag. Die vorläufigen Ergebnisse im Online-Portal beenden die Ausbildung noch nicht.
  • Vertragsende vor der Prüfung. Ist deine vereinbarte Ausbildungszeit schon vorher abgelaufen, endet die Ausbildung zu diesem Datum (§ 21 Abs. 1 BBiG).
  • Nicht bestanden. Dann verlängert sich die Ausbildung auf dein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr (§ 21 Abs. 3 BBiG). Sag deinem Betrieb früh und schriftlich Bescheid.

Weiterarbeiten nach der Prüfung

Arbeitest du nach dem Ende der Ausbildung im Betrieb weiter, ohne dass ihr ausdrücklich etwas vereinbart habt, gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet (§ 24 BBiG). Am besten klärst du schon vor der Prüfung, ob du übernommen wirst und zu welchen Bedingungen.

Deine Zeugnisse

Prüfungszeugnis der IHK. Über die bestandene Prüfung bekommst du ein Zeugnis der IHK (§ 37 Abs. 2 BBiG). Nach der Musterprüfungsordnung stehen darin die Punkte der Prüfungsbereiche, das Gesamtergebnis als Note und das Datum des Bestehens. Auf deinen Antrag gibt es eine englische und eine französische Übersetzung dazu. Auf deinen Antrag wird auch dein Ergebnis aus der Berufsschule auf dem Zeugnis ausgewiesen (§ 37 Abs. 3 BBiG). Den Nachweis der Schule musst du meist beilegen. Oft kommt das Zeugnis später per Post, bei der IHK Berlin zum Beispiel. Bis es da ist, hast du meist die Bescheinigung vom Prüfungstag.

Ausbildungszeugnis vom Betrieb. Dein Betrieb muss dir am Ende der Ausbildung ein schriftliches Zeugnis ausstellen. Darin stehen Art, Dauer und Ziel der Ausbildung und was du gelernt hast. Angaben zu Verhalten und Leistung kommen nur hinein, wenn du das verlangst (§ 16 BBiG). Für Bewerbungen lohnt es sich, danach zu fragen.

Zeugnis der Berufsschule. Dazu kommt das Zeugnis deiner Berufsschule. Die Regeln dafür machen die Länder.

Wenn du mit dem Ergebnis nicht einverstanden bist

Nach der Prüfung kannst du auf Antrag deine Prüfungsunterlagen einsehen, aber nur innerhalb der Frist für einen Widerspruch. Gegen die Bewertung kannst du dich wehren. Ob mit Widerspruch oder Klage, welche Frist und welche Form, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung deines Bescheids. Bei der IHK Düsseldorf zum Beispiel ist es ein Monat ab Zugang, und der Widerspruch muss schriftlich kommen. Warte damit also nicht zu lange.

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz, deine Ausbildungsverordnung und die Prüfungsordnung deiner IHK.