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Ratgeber

Mündliche Ergänzungsprüfung: Wann sie möglich ist und wie sie zählt

Stand: 23. Oktober 2026 · Unabhängiges Angebot, nicht von der IHK.

Du hast in einem schriftlichen Bereich knapp unter 50 Punkten? Dann ist noch nicht alles verloren. Mit einer mündlichen Ergänzungsprüfung kannst du in vielen Fällen nachbessern. Sie hat aber klare Grenzen.

Wann es eine Ergänzungsprüfung gibt

Die genauen Regeln stehen in der Ausbildungsverordnung deines Berufs. In den kaufmännischen Berufen gelten im Kern drei Bedingungen:

  • Der Bereich ist schriftlich und schlechter als ausreichend, also unter 50 Punkten.
  • Die Ergänzungsprüfung kann den Ausschlag dafür geben, ob du bestehst.
  • Du stellst einen Antrag.

Sie ist nur in einem einzigen Bereich möglich. Liegen zwei Bereiche unter 50 Punkten, kannst du nur in einem nachbessern. Hast du schon sicher bestanden, gibt es sie nicht, auch nicht, um die Note zu verbessern. Und wenn selbst ein sehr gutes mündliches Ergebnis nicht mehr zum Bestehen reichen kann, gibt es sie ebenfalls nicht.

In welchen Bereichen sie möglich ist

  • Büromanagement: Kundenbeziehungsprozesse oder WiSo. Nicht in Teil 1 am PC und nicht in der Fachaufgabe.
  • Einzelhandel: nur in Geschäftsprozesse im Einzelhandel. Nicht in Teil 1, also auch nicht in WiSo, und nicht im Fachgespräch.
  • Verkäufer: in einem der drei schriftlichen Bereiche, also Verkauf und Werbemaßnahmen, Warenwirtschaft und Kalkulation oder WiSo. Nicht im Fachgespräch.
  • E-Commerce: Geschäftsprozesse im E-Commerce, Kundenkommunikation im E-Commerce oder WiSo. Nicht in Teil 1 und nicht im Fachgespräch.

Wie das Ergebnis zählt

Die Ergänzungsprüfung dauert etwa 15 Minuten. Danach werden das schriftliche und das mündliche Ergebnis im Verhältnis 2 zu 1 verrechnet. Das schriftliche Ergebnis zählt also doppelt, das mündliche einfach.

Neues Ergebnis = (2 × schriftlich + mündlich) ÷ 3

Beispiel: Du hast schriftlich 44 Punkte und mündlich 62 Punkte. Dann rechnest du (2 × 44 + 62) ÷ 3 = 150 ÷ 3 = 50 Punkte. Der Bereich ist jetzt ausreichend.

Daraus folgt eine einfache Faustregel: Für 50 Punkte brauchst du mündlich 150 minus zweimal dein schriftliches Ergebnis.

  • schriftlich 46 Punkte: mündlich mindestens 58 Punkte
  • schriftlich 40 Punkte: mündlich mindestens 70 Punkte
  • schriftlich 34 Punkte: mündlich mindestens 82 Punkte
  • schriftlich unter 25 Punkten: auch 100 Punkte mündlich reichen nicht für 50

Manchmal musst du gar nicht auf 50 kommen. Beispiel Büromanagement: WiSo hat 24 Punkte, also ungenügend. Die beiden anderen Bereiche von Teil 2 sind ausreichend. Dann muss WiSo nur aus dem ungenügenden Bereich heraus, also auf mindestens 30 Punkte. Mit 24 schriftlich brauchst du dafür mündlich mindestens 42 Punkte, denn (2 × 24 + 42) ÷ 3 = 30. Vorausgesetzt, Teil 2 und das Gesamtergebnis sind danach mindestens ausreichend.

Wie mit Kommastellen umgegangen wird, regelt deine IHK. Plane im Zweifel etwas Puffer ein. Mit dem Notenrechner kannst du durchspielen, wie sich ein neues Ergebnis auf deine Gesamtnote auswirkt.

Wie du davon erfährst

Ob eine Ergänzungsprüfung für dich infrage kommt, steht oft erst fest, wenn auch dein Fachgespräch bewertet ist. Viele IHKs bieten sie dann am selben Tag an. Bereite dich deshalb schon vor dem Fachgespräch darauf vor, wenn ein schriftlicher Bereich knapp ist. Wie und bis wann du den Antrag stellst, sagt dir deine IHK. Hast du ein knappes Ergebnis und nichts gehört, frag selbst nach. Maßgeblich ist die Prüfungsordnung deiner IHK.

Lohnt sich das?

Wenn sie über das Bestehen entscheidet, fast immer. Schlechter wird das Ergebnis nur, wenn du mündlich weniger Punkte holst als schriftlich. Bei 44 schriftlich und 38 mündlich wären es (88 + 38) ÷ 3 = 42 Punkte. Das Risiko ist trotzdem klein: Ohne Ergänzungsprüfung hättest du in diesem Fall ohnehin nicht bestanden.

So bereitest du dich vor

Die Ergänzungsprüfung prüft denselben Bereich wie die schriftliche Prüfung, nur mündlich. Es geht also nicht um dein Fachgespräch, sondern um die Inhalte des Bereichs.

  • Schau dir an, wo du Punkte verloren hast. Wenn du deine Prüfungsunterlagen einsehen kannst, nutze das. Sonst schreib eine Probeprüfung und such deine schwächsten Themen.
  • Lerne in Fragen und Antworten. Mündlich wirst du gefragt, nicht angekreuzt. Übe, Regeln in zwei, drei Sätzen zu erklären: Was gilt, warum, und ein Beispiel dazu.
  • Laut üben. Lass dich von jemandem abfragen. Beantworte jede Frage laut, auch wenn du die Antwort nur ungefähr weißt.
  • Rechenwege erklären. In Bereichen mit Kalkulation oder Kennzahlen kann es sein, dass du eine Rechnung erklären sollst. Übe, jeden Schritt in Worten zu sagen.
  • Ruhig bleiben. 15 Minuten sind kurz. Wenn du etwas nicht weißt, sag es und lass dir die nächste Frage stellen. Eine Lücke kostet weniger als langes Schweigen.

Und wenn es nicht reicht?

Dann hast du die Prüfung in diesem Durchgang nicht bestanden, aber du hast weitere Versuche. Wie es dann weitergeht, steht in unserem Ratgeber für den Fall, dass es nicht geklappt hat.

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz, deine Ausbildungsverordnung und die Prüfungsordnung deiner IHK.