Ratgeber
Taschenrechner und Hilfsmittel in der IHK-Prüfung: Was erlaubt ist
Stand: 23. Oktober 2026 · Unabhängiges Angebot, nicht von der IHK.
Darf ich meinen Taschenrechner mitnehmen? Und was ist mit der Smartwatch? Diese Fragen kommen kurz vor der Prüfung fast immer. Hier steht, was in den kaufmännischen Prüfungen im Allgemeinen gilt. Verbindlich ist aber nur, was in deiner Einladung der IHK steht.
Wo du nachliest, was erlaubt ist
Die IHK teilt dir mit der Zulassung den Prüfungstag, den Ort und die erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel mit. So steht es in der Musterprüfungsordnung, an der sich die Prüfungsordnungen der IHKs orientieren. Vor Beginn der Prüfung wirst du außerdem noch einmal über die erlaubten Hilfsmittel belehrt.
Die schriftlichen Aufgaben für Büromanagement, Einzelhandel, Verkäufer und E-Commerce erstellt die AkA, die Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen. Sie veröffentlicht auf ihrer Website eine Liste der zugelassenen Hilfsmittel. Lies deine Einladung trotzdem genau. Sie gilt für deinen Termin.
Der Taschenrechner
In den meisten schriftlichen Bereichen der kaufmännischen Berufe ist ein Taschenrechner erlaubt. Laut AkA muss er drei Bedingungen erfüllen:
- nicht programmiert: Laut AkA dürfen keine Programme gespeichert sein. Manche IHKs schreiben „nicht programmierbar“,
- netzunabhängig: er läuft mit Batterie oder Solarzelle, nicht an Kabel oder Steckdose,
- ohne Kommunikation mit Dritten: keine Verbindung zu anderen Geräten oder Personen.
Ein Handy, ein Tablet oder eine Uhr mit Rechner-App ist deshalb nie ein erlaubter Taschenrechner. Am sichersten bist du mit einem einfachen Rechner ohne Programmfunktion. Bist du unsicher, ob dein Modell erlaubt ist, frag vor dem Prüfungstag bei deiner IHK nach.
Ausnahme: Büromanagement Teil 1
In Teil 1 bei Kaufleuten für Büromanagement, dem Bereich Informationstechnisches Büromanagement am PC, ist kein Taschenrechner erlaubt. Dort darfst du laut AkA ein unkommentiertes Rechtschreibwörterbuch und eine unkommentierte Ausgabe der DIN 5008:2020 mitbringen, beide gedruckt. Rechnen machst du dort in der Tabellenkalkulation. Schreib nichts in diese Bücher hinein. In Teil 2 ist der Taschenrechner wieder erlaubt.
Was nicht erlaubt ist
Laut AkA sind neben den aufgeführten Hilfsmitteln keine weiteren zugelassen. Verboten ist also zum Beispiel:
- Handy oder Smartphone,
- Smartwatch, Tablet und andere Geräte, mit denen du Nachrichten senden oder empfangen kannst,
- Gesetzestexte, Bücher, Notizen oder Formelsammlungen, wenn deine Einladung sie nicht ausdrücklich erlaubt.
Wie streng das gehandhabt wird, regelt jede IHK selbst. Bei manchen musst du dein Handy ausgeschaltet bei der Aufsicht abgeben. Bei anderen darfst du Geräte auch ausgeschaltet nicht am Körper tragen oder auf den Tisch legen, und das gilt auch in den Pausen und auf dem Weg zur Toilette. Am einfachsten: Lass das Handy zu Hause oder im Auto, wenn du kannst. Willst du die Zeit im Blick behalten, ist eine einfache Uhr ohne Internet und ohne Funk meist kein Problem. Frag im Zweifel deine IHK. In vielen Prüfungsräumen hängt außerdem eine Uhr.
Was bei einem Verstoß passiert
Nach den AkA-Hinweisen für Prüflinge führt die Benutzung unerlaubter Hilfsmittel zum vorläufigen Ausschluss von der Prüfung. Über die Folgen entscheidet der Prüfungsausschuss. Nach der Musterprüfungsordnung wird die betroffene Prüfungsleistung dann mit 0 Punkten bewertet. In schweren Fällen kann der Ausschuss sogar den ganzen Prüfungsteil oder die ganze Prüfung mit 0 Punkten bewerten. Bei manchen IHKs kann schon ein Handy am Körper als Täuschungsversuch gelten, auch wenn du es nicht benutzt.
Rechnen in der Prüfung
In den Teilnehmerhinweisen der AkA steht auch, wie du bei Ergebnissen rundest, die du selbst einträgst: Gibt die Aufgabe keinen Rundungshinweis und gilt keine besondere Rundungsregel deines Berufs, lässt du Zwischenergebnisse mit allen Nachkommastellen im Taschenrechner und rundest erst das Endergebnis kaufmännisch auf die vorgegebenen Stellen. Unter 5 wird abgerundet, ab 5 aufgerundet. Wer zwischendurch rundet, landet oft ein paar Cent neben der richtigen Lösung.
Checkliste für deinen Taschenrechner
- In der Einladung nachlesen, ob ein Taschenrechner erlaubt ist.
- Den Rechner nehmen, mit dem du geübt hast. Ein neues Modell kurz vor der Prüfung kennst du nicht gut genug.
- Batterie prüfen oder eine Ersatzbatterie einpacken. Fällt ein Hilfsmittel aus, trägst du nach Angaben mancher IHKs das Risiko selbst.
- Kalkulations- und Prozentaufgaben vorher mit genau diesem Rechner üben, am besten in einer Probeprüfung mit Timer.
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz, deine Ausbildungsverordnung und die Prüfungsordnung deiner IHK.