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Ratgeber

Freistellung vor der Prüfung: Wann dein Betrieb dir freigeben muss

Stand: 23. Oktober 2026 · Unabhängiges Angebot, nicht von der IHK.

Muss ich am Tag vor der Prüfung noch arbeiten? Und was ist mit dem Prüfungstag selbst? Die Antworten stehen im Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG. Hier siehst du, was dir zusteht und wie du es klar und freundlich ansprichst.

Was im Gesetz steht

Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BBiG muss dein Betrieb dich freistellen:

  • für den Unterricht in der Berufsschule,
  • für Prüfungen, die außerhalb des Betriebs stattfinden, also auch für deine IHK-Prüfung,
  • an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht.

Freistellen heißt: Du musst in dieser Zeit nicht im Betrieb arbeiten. Für Azubis unter 18 Jahren steht dieselbe Regel für Prüfungen und den Tag davor auch in § 10 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz.

Der Prüfungstag

Für die Prüfung selbst bist du freigestellt. Als Ausbildungszeit zählt die Zeit der Prüfung mit den Pausen und den nötigen Wegen zwischen Prüfungsort und Betrieb (§ 15 Abs. 2 Nr. 4 BBiG). Das gilt für jeden Prüfungstermin, also auch für das Fachgespräch.

Ist die Prüfung früh vorbei, kann es sein, dass du danach noch in den Betrieb musst. Das gilt aber nur, wenn es sich lohnt, also nach dem Weg noch genug Ausbildungszeit übrig ist. Musst du zurück, zählt der Weg vom Prüfungsort zum Betrieb als Ausbildungszeit (§ 15 Abs. 2 Nr. 4 BBiG). Eine feste Regel dafür gibt es nicht. Sprich deshalb vorher mit deiner Ausbilderin oder deinem Ausbilder ab, wie ihr das an deinem Prüfungstag macht.

Der freie Tag vor der schriftlichen Prüfung

Am Arbeitstag direkt vor der schriftlichen Abschlussprüfung hast du frei. Dafür musst du keinen Urlaub nehmen. Der Tag zählt mit deiner durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit (§ 15 Abs. 2 Nr. 5 BBiG). Für die Einzelheiten gilt nach Auskunft mehrerer IHKs:

  • Gestreckte Prüfung. Den freien Tag gibt es vor dem schriftlichen Teil 1 und vor dem schriftlichen Teil 2. Insgesamt können es also zwei freie Tage sein.
  • Nur vor dem schriftlichen Teil. Vor dem Fachgespräch, vor einer mündlichen Ergänzungsprüfung und vor einer Zwischenprüfung gibt es keinen zusätzlichen freien Tag.
  • Kein Arbeitstag davor. Ist der Tag vor der Prüfung für dich ohnehin frei, etwa ein Feiertag, ein Sonntag oder dein freier Tag, oder ist er ein Berufsschultag, gibt es keinen zusätzlichen freien Tag.
  • Mehrere schriftliche Tage. Schreibst du an zwei Tagen hintereinander, ist nur der Arbeitstag vor dem ersten Termin frei.

Im Winter 2026 schreiben Einzelhandel Teil 1 und Verkäufer am Dienstag, 24.11.2026. Der freie Tag ist dann in der Regel Montag, 23.11. Büromanagement, Einzelhandel Teil 2 und E-Commerce schreiben am Mittwoch, 25.11.2026. Frei ist dann in der Regel Dienstag, 24.11. Maßgeblich ist deine Einladung der IHK.

Deine Vergütung läuft weiter

Für die Zeit der Freistellung musst du deine Ausbildungsvergütung weiter bekommen (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG). Für Azubis unter 18 steht in § 10 Abs. 2 Jugendarbeitsschutzgesetz ausdrücklich, dass kein Entgeltausfall eintreten darf. Weil die Zeit als Ausbildungszeit angerechnet wird, musst du sie auch nicht nacharbeiten.

Berufsschule kurz vor der Prüfung

Auch für die Berufsschule musst du freigestellt werden. Beginnt der Unterricht vor 9 Uhr, darf dein Betrieb dich vorher nicht beschäftigen. Einmal pro Woche gilt: Hast du an einem Berufsschultag mehr als fünf Unterrichtsstunden von je mindestens 45 Minuten, musst du danach nicht mehr in den Betrieb (§ 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BBiG). Fällt der Tag vor deiner Prüfung auf einen Berufsschultag, gehst du also in die Schule, und es gibt keinen Ersatztag.

Wenn dein Betrieb sich querstellt

Oft steckt kein böser Wille dahinter. Viele kennen die Regel nur nicht genau. So gehst du vor:

  • Früh ansprechen. Sag zwei bis drei Wochen vorher, wann du schreibst und welcher Tag frei ist. Zeig dazu deine Einladung der IHK.
  • Auf das Gesetz verweisen. Nenn § 15 Abs. 1 BBiG, bei Azubis unter 18 zusätzlich § 10 Jugendarbeitsschutzgesetz. Bleib sachlich.
  • Schriftlich festhalten. Schreib eine kurze Mail an deine Ausbilderin oder deinen Ausbilder mit Prüfungstermin und freiem Tag. Dann gibt es später keine Missverständnisse.
  • Hilfe holen. Gibt es bei euch einen Betriebsrat oder eine Jugend- und Auszubildendenvertretung, sprich sie an. Außerdem hat jede IHK eine Ausbildungsberatung. Sie überwacht die Ausbildung und berät Azubis und Betriebe (§ 76 BBiG).

Gut zu wissen: Wer Azubis nicht freistellt, handelt nach § 101 Abs. 1 Nr. 5 BBiG ordnungswidrig. Damit musst du nicht drohen. Es zeigt aber, dass der freie Tag kein Gefallen ist, sondern Pflicht.

Bleib trotzdem nicht einfach ohne Absprache weg. Kläre die Frage vorher, damit niemand von unentschuldigtem Fehlen sprechen kann.

Den freien Tag gut nutzen

Der Tag vor der Prüfung ist zum Wiederholen und Ausruhen da, nicht für neuen Stoff. Wie du ihn und die Tage davor einteilst, steht in unserem Plan für die letzte Woche.

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Gesetz, deine Ausbildungsverordnung und die Prüfungsordnung deiner IHK.